Technische Gutachten

Gutachten

Wir geben Ihnen mit nachvollziehbaren Messdaten Auskunft über das vorgeführte Fahrzeug. Weiterhin ermitteln wir in diesem Zusammenhang die gegebenenfalls zu berücksichtigende Wertminderung durch Vorschäden. Unsere Leistungen beziehen sich auch auf Hybrid- und E-Fahrzeuge sowie Oldtimer und Leasingrückläufer. Lassen Sie uns Ihr Fahrzeug auf Unfallfreiheit überprüfen!

Motor- und Getriebeschäden

Bei Motor- und Getriebeschäden (sog. Aggregatschäden) analysieren wir folgende Gesichtspunkte:

  • Schadenumfang
  • Schadenursache
  • Verantwortlichkeit
  • anfallende Reparaturkosten
  • Reparaturmöglichkeiten
  • regulierungsrelevante Werte
  • Ölanalyse

Klarheit schaffen im Streitfall

Technische Gutachten für sowohl Einzelbauteile als auch Betriebsmittel, wie Schmierung oder Kühlung, bieten eine sichere Grundlage für Auseinandersetzungen.
Beispielsweise bei Schäden, denen eine Reparatur oder ein Fahrzeughandel vorausgegangen ist oder bei Maschinenschäden durch Bauteilfehler.

Messmethoden

Rahmenvermessungen via Laser

Dragan Popov garantiert die zuverlässige, lasergestützte Vermessung von Rahmenteilen Ihres Fahrzeugs. Die Vermessung wird ohne Demontage von Anbauteilen und innerhalb kurzer Zeit durchgeführt. Diesen Service führen wir entweder in unserer eigenen Werkstatt oder auf einer Hebebühne vor Ort durch.

Thermografie

Mit Hilfe modernster Thermografie-Messgeräte machen wir Defekte am Fahrzeug sichtbar, die mit bloßem Auge verborgen blieben. Das Prüfobjekt muss hierbei nicht auseinander gebaut werden und wird selbstverständlich nicht beschädigt.

Fremdverschuldeter Unfallschaden - Ihre Rechte

Haftpflichtschaden

Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt sind, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht nur den Schaden bezahlen, sondern auch die Kosten für das Gutachten eines Sachverständigen übernehmen. Wir können Ihnen somit bei der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe helfen ohne dass Sie etwas zahlen müssen.
Nur bei sogenannten Bagatellschäden (Schadenhöhe unter 750 Euro) wird als Schadensnachweis lediglich eine Reparaturkalkulation erstattet.

Reparatur in Ihrer Werkstatt

Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.
Es besteht keine Grundlage, dass Versicherungen Ihnen eine andere Werkstatt vorschreiben.



Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, aber Sie wollen Ihr Fahrzeug weiter nutzen? Wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nicht um mehr als 30% übersteigen, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparatur bezahlen.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs.

Mietwagen

Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls dürfen Sie einen Mietwagen beanspruchen (Ausnahme: bei sehr geringem Fahrbedarf).
Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Selbstverursachter Unfallschaden

Kaskoversicherung

Wenn Sie selbst einen Unfallschaden vollständig oder zum Teil verursacht haben, trägt Ihre Kaskoversicherung den Schaden. Ihre Rechte, die zum Teil erheblich von Ihren im Haftpflichtfall dargestellten Rechten abweichen können, ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.

Lassen Sie sich von uns helfen und vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung!

Schadenregulierung

Nicht selten treten bei der Schadenregulierung zwischen Ihnen und Ihrer Kaskoversicherung Meinungsverschiedenheiten auf. Hier haben Sie entsprechend Ihrem Versicherungsvertrag die Möglichkeit, Gegenschritte einzuleiten.

Gerne stehen wir Ihnen in einem solchen Fall mit Rat und Tat zur Seite.

Fahrzeugbewertung

Gründe für die Wertermittlung

Es gibt viele mögliche Ursachen und Anlässe, warum wir Fahrzeugbewertungen durchführen. Zum Beispiel wenn Sie einen Fahrzeugschaden durch Fremd- oder Selbstverschuldung erlitten haben und der Schaden repariert werden muss.
Sehr nützlich ist die Fahrzeugbewertung auch, damit Sie sich einen Anhaltspunkt beim Ankauf oder Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges verschaffen können.
Auch beim Neuwagenkauf können wir Ihnen mit einem Gutachten hilfreiche Informationen, wie Gesetzesgrundlagen, aktuelle Neuerungen im Fahrzeugbau und die aktuelle Marktsituation geben.
Bei betriebswirtschaftlichen Handlungen wie der Übernahme oder Auflösung von Betriebsvermögen muss gegebenenfalls der Zeitwert eines Kraftfahrzeugs ermittelt werden.

Restwertermittlung

Die Ermittlung des Restwertes für ein Leasingfahrzeug oder die Restwertermittlung eines, durch ein Schadenereignis beschädigtes Fahrzeug, stehen heutzutage immer mehr im Vordergrund.

Nur mit einem unabhängigen Gutachten können Sie sicher gehen, dass Sie keine finanziellen Nachteile erhalten!

Oldtimer Gutachten

Historische Fahrzeuge sind etwas für Liebhaber, die Wert auf Einzigartigkeit und individuellen Lebensstils legen. Viele Fahrer wissen allerdings nicht, welchen Wert ihr Oldtimer auf dem aktuellen Markt erzielen würde. Problematisch wird es dann, wenn das Liebhaberstück unter Wert versichert ist und Sie in einen Unfall mit Totalschaden geraten, denn dann werden Sie nicht angemessen entschädigt.
Mit 24 Jahren Erfahrung sind wir Experten in der Begutachtung von Oldtimern und möchten Sie dabei unterstützen, Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche durchzusetzen. 

Unsere professionellen Gutachten unterstützen Sie auch beim An- oder Verkauf und sorgen für Klarheit und Sicherheit.

Prüfung der Unfallbeteiligung

Zweifeln Sie den Unfallschaden an?
Wir helfen weiter!

Bei Gutachten zur Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen wird die Frage beantwortet, ob bestimmte Fahrzeuge wirklich an einem Zusammenstoß beteiligt waren und ob der Schadenverursacher den Anstoß bemerken konnte.
Sogenannte Bemerkbarkeits-Gutachten geben Hinweise bei der Aufklärung wegen "unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" (Strafbestand nach StGB).